Pyro
Pyro - Schein
Für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer Sach- und Fachkunde. Und als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein. Für den Erwerb des Sportseeschiffer-Scheins (SSS) ist eine abgeschlossene Prüfung über Pyrotechnik sogar zwingend erforderlich.
Während z.B. Handfackeln ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, muß für den Erwerb und den Transport von pyrotechnischer Seenotsignalen oder einer Seenotsignalpistole (samt der dazugehörigen Munition) einen umfassenden Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes abgelegt werden.
Dieser Nachweis wird im Yachtsport umgangssprachlich als „Pyroschein” bezeichnet. Als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich dringend, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Seenotsignalpistole vertraut zu sein. Neben Rechtskunde umfaßt dieser Kurs auch die praktische Handhabung von Seenotsignalpistolen, Patronen, Handfackeln, Rauchsignalen und Signalraketen mittels Dummies. Es gibt dabei einen einfachen Sach- und Fachkundenachweis für die Seenotsignale der Unterklasse T 2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignal, Handfackel) sowie einen erweiterten Nachweis, der zusätzlich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole berechtigt. Im Kurs findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt und wir erledigen die Prüfungs-Anmeldeformalitäten.
Kursinhalt:
Seenotfälle, Notsignale, Pyrotechnische Notsignale (Erwerb, Besitz und Gebrauch nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz, Signalpistole 26,5 mm = Kal. 4), Waffenbesitzkarte und Munitionserwebsberechtigung, waffenrechtliche Aspekte, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, Notwehr und Notstand, Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, Ballistik und die Handhabung der Seenotsignalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln. Praktische Handhabung der Seenotsignalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel.
Ganz aktuelle News - Pyroprüfungen ab sofort wieder möglich:
Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.
Die Prüfungen nehmen die Prüfungsausschüsse für amtliche Sportbootführerscheine des DSV und des DMYV ab.
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden zu beantworten.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern).
iDie Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind. Dieses ist im Moment noch nicht der Fall.
